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Biokompatibilität – Ein Maßstab für USP Class VI

Implantate, Prothesen, Nahtmaterialien und andere medizinische Werkstoffe dürfen unter keinen Umständen negative Auswirkungen auf das umliegende Gewebe sowie die Gesundheit des Menschen haben.

Medizinische Hilfsmittel wie Nahtmaterialien und Implantate werden auch als Biomaterialien bezeichnet. Sie finden als "nichtlebende", häufig synthetische Werkstoffe Einsatz im lebenden menschlichen Körper. Dieser Kontakt soll selbstverständlich keine negativen Auswirkungen nach sich ziehen! Oberste Priorität hat also die "Biokompatibilität" dieser Materialien.

Auch wenn sich Wissenschaftler bereits seit den 1940er Jahren für die Reaktion des Körpers auf implantierte Stoffe interessieren, wurde der Begriff "Biokompatibilität" vermutlich erst in den 1970er Jahren verwendet. Definiert wird diese als "Fähigkeit eines Materials im Einsatz zu einer angemessenen Wirtsreaktion zu führen." Was eine "angemessene Wirtsreaktion" darstellt, ist jedoch nicht genau definiert. Vermutlich hat man die Definition auch absichtlich offen formuliert, denn die Biokompatibilität ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie etwa der Expositionszeit und dem genauen Einsatzort.

In unserem Magazinartikel "Biokompatibilität – Ein Maßstab für USP Class VI" erfahren Sie, wie man heutzutage die Biokompatibilität messen kann und was eine Klassifizierung nach USP Class VI über einen medizinischen Werkstoff aussagt.

Veröffentlichungen
messtec drives Automation: Biokompatibilität messen und klassifizieren
P&A Perspektive Prozessindustrie: Damit medizinische Hilfsstoffe dem Körper nicht schaden
DeviceMed: Biokompatibilität – ein Maßstab für USP Class VI

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